Öffnungszeiten

Annahmezeiten öffentlich

Montag bis Freitag
08.00 – 11.45 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr

ANNAHMEZEITEN FÜR GROSSKUNDEN
MIT BADGE

Montag bis Freitag
07.00 – 11.45 Uhr
13.00 – 17.30 Uhr

Anfahrt

Preise

Hier können Sie unsere Preise einsehen oder als PDF herunterladen.

Hier haben Sie Einsicht in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB.

Was darf angeliefert werden

  • brennbare Siedlungsabfälle (Gebührensäcke und brennbares Sperrgut aus Haushalten, Gewerbe und Industrie)
  • andere brennbare, siedlungsabfallähnliche Abfälle aus Gemeinden, Gewerbe und Industrie
  • brennbare Anteile von Bauabfällen
  • zugelassene Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle gemäss Bewilligung des Amtes für Natur und Umwelt.

Dokumente Anlieferung

Was darf nicht angeliefert werden

  • Aushub- und inertes Abbruchmaterial, Bauschutt, Gips, Erde, Steine, Metallteile
  • Unbrennbare Materialien (Metalle, Steine, Keramik, Eternitplatten etc.)
  • Gummi-Ketten (Laufbänder/Raupen) von Raupenfahrzeugen
  • Tierkadaver, Metzgerei- und Schlachtabfälle
  • Explosionsgefährliche und selbstentzündliche Flüssigkeiten und Stoffe (z.B. Lösungsmittel, Farben, Lacke) oder solche mit exothermen Eigenschaften.
  • Druck- und Campinggasbehälter (weder gefüllt noch „leer“)
  • Gifte, chemische und radioaktive Stoffe
  • Brennbare Abfälle, welche die Maximalabmessungen von Sperrgut übersteigen
  • brennbare Stäube oder Pulver wie beispielsweise Schleifstaub, Sägemehl, Farbpulver etc. (Kleinmengen von Sägemehl bis 200 kg pro Gebinde werden auch trocken angenommen und sind in geschlossenen Big Bag oder Säcken anzuliefern).
  • Abfälle, welche beim Abladevorgang eine gefährliche Staubentwicklung verursachen können (trockene Aschen und Stäube sind in ausschliesslich geschlossenen Big Bag oder Säcken anzuliefern).
  • trockene Stäube und unbehandelte, toxische Stäube
  • mikrobielle Abfälle
  • zugelassene Sonderabfälle (mehr als 50 kg) ohne VeVa-Begleitschein
  • nicht zugelassene Sonderabfälle

Recyclingstrasse

Folgende Abfälle sind grundsätzlich der Wiederverwertung zuzuführen und sollen nicht verbrannt werden. Zu den gültigen Annahmepreisen können diese Abfälle in der Recyclingstrasse der GEVAG separat entsorgt werden:
Papier
Glas
Batterien / Akkus
Autobatterien
Elektroschrott
PET
Leuchtstoff­röhren
Sparlampen
Kunststoff-
­­flaschen
Aluminium-
Schrott
Chromstahl-
Schrott
Altmetalle /
Schrott

Sicherheitsverbrand / Aktenvernichtung

Sie haben bei uns die Möglichkeit vertrauliche Akten oder andere sensible Abfälle direkt im Verbrennungsofen zu entsorgen.

Aus Sicherheitsgründen werden Sie dabei durch unser Fachpersonal begleitet. Halten Sie sich bitte an die Anweisungen.

Anlieferungen zum Sicherheitsverbrand sind zu unseren ordentlichen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung möglich. Das Waagpersonal hilft Ihnen gerne weiter.

Nicht für den Sicherheitsverbrand zugelassen:

  • Tierkadaver
  • Sonderabfälle ohne VeVa-Genehmigung

Ablauf

  • Fahren Sie bis zur Ampel
  • Bei Rot warten
  • Bei Grün weiter bis auf die Waage
    fahren
  • Fahren Sie auf die Waage
  • Gegensprechanlage benützen
  • Anweisungen des Waagpersonals
    entgegennehmen
  • Befolgen Sie die Maximalgeschwindigkeit von       5 km/h beim Wegfahren
  • Fahren Sie in die Entladestation
    gemäss Anweisungen
  • Entladen Sie Ihren Abfall
  • Folgen Sie den Anweisungen des
    Personals
  • Kinder und Haustiere bleiben im Fahrzeug
  • Rauchverbot
  • Fahren Sie nach dem Entladen auf
    die Waage und bleiben Sie im Fahrzeug bis die Ampel auf grün schaltet
  • Gehen Sie ins Waaghaus
  • Kontrollieren Sie den Waagschein
  • Bezahlung mit Bargeld, Maestro, Postcard, Kreditkarte und TWINT.
SMARTE ENERGIE. AUS ABFALL.

GEVAG
Rheinstrasse 28
CH-7203 Trimmis

info@gevag.ch
Tel. +41 (0)81 300 01 90

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Zentrale: +41 (0)81 300 01 90

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Rechnungsadresse

finanz@gevag.ch