Öffnungszeiten
Annahmezeiten öffentlich
Montag bis Freitag
08.00 – 11.45 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
ANNAHMEZEITEN FÜR GROSSKUNDEN
MIT BADGE
Montag bis Freitag
07.00 – 11.45 Uhr
13.00 – 17.30 Uhr
Öffnungszeiten über Weihnachten / Neujahr 2024/25
Dienstag, 24. Dezember 2024
08.00 – 11.45 Uhr geöffnet
Nachmittag geschlossen
Mittwoch, 25. Dezember 2024
Donnerstag, 26. Dezember 2024
geschlossen
Freitag, 27. Dezember 2024
normale Öffnungszeiten
Dienstag, 31. Dezember 2024
für alle bis 16.00 Uhr geöffnet
Mittwoch, 1. Januar 2025
geschlossen
Donnerstag, 2. Januar 2025
normale Öffnungszeiten
Dienstag, 24. Dezember 2024
mit Badge 07.00 – 11.45 Uhr geöffnet
Nachmittag geschlossen
Anfahrt
Preise
Was darf angeliefert werden
- brennbare Siedlungsabfälle (Gebührensäcke und brennbares Sperrgut aus Haushalten, Gewerbe und Industrie)
- andere brennbare, siedlungsabfallähnliche Abfälle aus Gemeinden, Gewerbe und Industrie
- brennbare Anteile von Bauabfällen
- zugelassene Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle gemäss Bewilligung des Amtes für Natur und Umwelt.
Dokumente Anlieferung
- Es gelten die Bedingungen unseres Annahmereglements und unserer Sicherheitsanweisungen.
Was darf nicht angeliefert werden
- Aushub- und inertes Abbruchmaterial, Bauschutt, Gips, Erde, Steine, Metallteile
- Unbrennbare Materialien (Metalle, Steine, Keramik, Eternitplatten etc.)
- Gummi-Ketten (Laufbänder/Raupen) von Raupenfahrzeugen
- Tierkadaver, Metzgerei- und Schlachtabfälle
- Explosionsgefährliche und selbstentzündliche Flüssigkeiten und Stoffe (z.B. Lösungsmittel, Farben, Lacke) oder solche mit exothermen Eigenschaften.
- Druck- und Campinggasbehälter (weder gefüllt noch „leer“)
- Gifte, chemische und radioaktive Stoffe
- Brennbare Abfälle, welche die Maximalabmessungen von Sperrgut übersteigen
- brennbare Stäube oder Pulver wie beispielsweise Schleifstaub, Sägemehl, Farbpulver etc. (Kleinmengen von Sägemehl bis 200 kg pro Gebinde werden auch trocken angenommen und sind in geschlossenen Big Bag oder Säcken anzuliefern).
- Abfälle, welche beim Abladevorgang eine gefährliche Staubentwicklung verursachen können (trockene Aschen und Stäube sind in ausschliesslich geschlossenen Big Bag oder Säcken anzuliefern).
- trockene Stäube und unbehandelte, toxische Stäube
- mikrobielle Abfälle
- zugelassene Sonderabfälle (mehr als 50 kg) ohne VeVa-Begleitschein
- nicht zugelassene Sonderabfälle
Recyclingstrasse
Sparlampen
flaschen
Schrott
Schrott
Schrott
Sonderabfälle
Informationsblätter
Sicherheitsverbrand / Aktenvernichtung
Aus Sicherheitsgründen werden Sie dabei durch unser Fachpersonal begleitet. Halten Sie sich bitte an die Anweisungen.
Anlieferungen zum Sicherheitsverbrand sind zu unseren ordentlichen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung möglich. Das Waagpersonal hilft Ihnen gerne weiter.
Nicht für den Sicherheitsverbrand zugelassen:
- Tierkadaver
- Sonderabfälle ohne VeVa-Genehmigung
Ablauf
- Fahren Sie bis zur Ampel
- Bei Rot warten
- Bei Grün weiter bis auf die Waage
fahren
- Fahren Sie auf die Waage
- Gegensprechanlage benützen
- Anweisungen des Waagpersonals
entgegennehmen
- Befolgen Sie die Maximalgeschwindigkeit von 5 km/h beim Wegfahren
- Fahren Sie in die Entladestation
gemäss Anweisungen
- Entladen Sie Ihren Abfall
- Folgen Sie den Anweisungen des
Personals - Kinder und Haustiere bleiben im Fahrzeug
- Rauchverbot
- Fahren Sie nach dem Entladen auf
die Waage und bleiben Sie im Fahrzeug bis die Ampel auf grün schaltet - Gehen Sie ins Waaghaus
- Kontrollieren Sie den Waagschein
- Bezahlung mit Bargeld, Maestro, Postcard, Kreditkarte und TWINT.
GEVAG
Rheinstrasse 28
CH-7203 Trimmis
info@gevag.ch
Tel. +41 (0)81 300 01 90
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TELEFONZEITEN
Zentrale: +41 (0)81 300 01 90
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