
GEVAG-News
Ab 1. Januar 2021 Rechtsformänderung
Ab 1. Januar 2021 hat der Gemeindeverband für Abfallentsorgung in Graubünden in die neue Rechtsform öffentlich-rechtliche Anstalt gewechselt.
Coronavirus Schutzmassnahmen (gültig ab 29.10.2020)
Ab sofort gilt eine generelle Maskentragpflicht auf dem gesamten GEVAG-Areal (gemäss Weisungen des Bundesrates).
Massnahmen infolge Coronavirus
Bei Anlieferungen von Kunden mit Fahrzeugen bis 3.5 Tonnen (Handablader) ist infolge CORONA-Krisenmassnahmen mit Einschränkungen im Form von Wartezeiten zu rechnen.
ACHTUNG: Beidseitiges Parkierverbot an der Rheinstrasse!
Gemäss Publikation der Gemeinde Trimmis im Amtsblatt Stadt Chur vom 1. März 2019 besteht seit 07.02.2019 ein Parkierverbot beidseits der Rheinstrasse in Trimmis.
Rechtsformänderung
Für die öffentlich-rechtliche Anstalt GEVAG, ab 1. Januar 2021.
GEVAG
Rheinstrasse 28
CH-7203 Trimmis
info@gevag.ch
Tel. +41 (0)81 300 01 90
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